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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Naďa Kamínová – Dienstleisterin - Sprachbegleitung.at

(Stand: 01.05.2021)

 

Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Dienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. 

  2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

  3. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

  4. Diese AGB wurden anhand folgender Gesetzen erstellt: ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen - Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung und der ÖNORM D1202 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung.

  5. "Dienstleister" bezeichnet die gewerbliche Dienstleisterin, Naďa Kamínová, Am Römerstein 16/7, Wals-Siezenheim, Österreich.

  6. "Auftraggeber" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen auf der Grundlage einer Bestellung bei dem Dienstleister bestellt.

  7. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister aufgrund eines Auftrages des Auftraggebers und so auch in Form eines E-Mails oder Bestellformulars, und auf der Basis der Bestätigung des Auftrages durch den Dienstleister.

  8. Mit der Bestätigung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

  9. Diese AGB gelten für alle Auftraggeber seit dem 01.05.2021.

Umfang der Leistung

  1. Der Dienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen. Diese umfassen insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.

  2. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Dienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Dienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Dienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie

    1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,

    2. der Information dient,

    3. der Veröffentlichung und Werbung dient,

    4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist

    5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den damit befassten Dienstleister von Bedeutung ist.

  4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Dienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Dienstleister widerspricht. 

  5. Übersetzungen sind vom Dienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu senden.

  6. Wenn sich der Auftraggeber weigert, einen ordnungsgemäß vereinbarten und vorbereitete Dienstleistung ohne einen von beiden Parteien anerkannten schwerwiegenden Grund anzunehmen, gilt dieser Auftrag als erfüllt und der Dienstleister hat das Recht, eine Rechnung auszustellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen.

  7. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Dienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für Dienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.

  8. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Dienstleister keiner Prüfung unterzogen.

  9. Der Dienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.

  10. Der Name des Dienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und ohne Zustimmung des Dienstleisters keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden. 

  11. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

  1. Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen richten sich nach den Preislisten der Dienstleistungen oder nach der Preiskalkulation.

  2. Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen zum Beispiel: Stundensatz, Wegzeit (im Falle des Dolmetschens vor Ort), Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Zeichenanzahl des Zieltextes).

  3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer als völlig unverbindlich.

  4. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Dienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis zu 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und es können diese Kosten ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.

  5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

  6. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

  7. Der Dienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 

  8. Wurde zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist der Dienstleister bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für den Dienstleister so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Dienstleister hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren. 

  9. Im Falle einer Stornierung eines bestätigten Auftrages ist der Dienstleister verpflichtet, alle zum Zeitpunkt der Stornierung abgeschlossenen Arbeiten dem Auftraggeber zu übergeben, und der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister für diese Dienstleistungen zu bezahlen.

Termine, Lieferung

  1. Der Liefertermin ist zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des vom Dienstleister angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat der Dienstleister den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.  

  2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte samt aller erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Dienstleister die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es dem Dienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat der Dienstleister den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes notwendig sind.

  3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, z. B. weil er die Unterlagen dem Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Dienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. 

  4. Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt der Dienstleister. 

  5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Dienstleister. Der Dienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

 

Höhere Gewalt

  1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Dienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Dienstleister Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten. 

  2. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Dienstleisters den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse. 

Geheimhaltung/Datenschutz

  1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller ihm zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 

  2. Der Dienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, derer er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden. Diese Personen haften selber für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung. 

  3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt. 

  4. Der Dienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.  

  5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. 

  6. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Dienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft. 

Haftung für Mängel (Gewährleistung)

  1. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich per E-Mail an office@sprachbegleitung.at erläutert und in Form eines Fehlerprotokolls, d.h. einer Beschreibung der Fehler, nachgewiesen werden. Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.

  2. Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Dienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Dienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

  3. Wenn der Dienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht auf Vertragsrücktritt.

  4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages;

  5. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keine Gewährleistung. Gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

  6. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen-  bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.

  7. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet. 

  8. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

  9. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

  10. Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Dienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4 im Teil Termine, Lieferung sinngemäß.

  11. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Dienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Dienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters vorliegt.

Schadenersatz

  1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch den Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.

  2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen ist. 

  3. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Dienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Dienstleisters.

  2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologie Datenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben Eigentum des Dienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Dienstleisters erfolgen.

  3. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegten Translation Memories sind, falls nicht anders vereinbart, Eigentum des Dienstleisters. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.

  4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologie Datenbanken bleiben, falls nicht anders vereinbart, weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

Urheberrecht

  1. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

  2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

  3. Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Dienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Dienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Dienstleister wird dem Auftraggeber solche Ansprüche unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Dienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Dienstleister berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

 ​Zahlung

  1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde nach Rechnungslegung zu erfolgen.

  2. Der Dienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 

  3. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

  4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Dienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei verspäteter Zahlung wird für jeden Tag der Verspätung ein zusätzlicher Betrag von 0,5% des fälligen Betrags berechnet.

  5. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 1 im Teil Termine, Lieferung). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Dienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. 

  2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

 Schriftform

  1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister bedürfen der Schriftform.

 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Dienstleisters. 

  2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht zuständig.

  3. Es gilt österreichisches Recht.

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